Gebäudeversicherung
Die höchsten Türme fangen beim Fundament an.
(Thomas Alva Edison, 11. Februar 1847 - 18. Oktober 1931, US-amerikanischer Erfinder und Unternehmer)
So wie bei einem Gebäude ein solides Fundament die entscheidende Grundlage bildet, so verhält es sich auch bei einer Gebäudeversicherung. Schützen Sie Ihr Eigenheim richtig und umfassend, damit es im Schadensfall kein böses Erwachen gibt.
Eine Gebäudeversicherung zählt nicht zu den Pflichtversicherungen, wie etwa eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Trotzdem ist sie für Hauseigentümer unerlässlich, um das Eigentum und dessen Wert zu bewahren.
Leistungsumfang
Grundsätzlich sind Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert. Zusätzlich können Elementargefahren (z. B. Rückstauschäden, Starkregen, Erdbeben, Schneebruch) eingeschlossen werden. Oft bieten Versicherer unterschiedliche Varianten in Form von Basis-, Komfort- und Top-Schutz an, sodass der Leistungsumfang seitens der Kunden bestimmt werden kann.
Versicherungssumme
Der Versicherungsnehmer ist für die Angabe der korrekten Versicherungssumme verantwortlich, die entweder anhand des Werts von 1914 oder über die Quadratmeter ermittelt wird.
Erstattung zum Neuwert
Eine Gebäudeversicherung sollte eine sogenannte gleitende Neuwertversicherungs-Klausel enthalten, damit das Gebäude jeweils zum aktuell gültigen Wert versichert ist.
Photovoltaik-, Solarthermie-, Geothermie- und Wärmepumpenanlagen
Teilweise sind diese bereits ohne Mehrbeitrag im Leistungsumfang enthalten. Es ist dann kein zusätzlicher Vertrag erforderlich.
Glasbruch
In der Regel muss dieses Risiko in den neueren Verträgen gegen eine zusätzliche Prämie eingeschlossen werden. Ansonsten sind die Fenster des Gebäudes, Wintergärten, Glasbausteine oder Lichtkuppeln nicht versichert.
Garagen und Carports
Üblicherweise sind diese beitragsfrei im Versicherungsschutz enthalten.
Gartenhäuser
Auch diese gehören bei den meisten Versicherern beitragsfrei zum Leistungsspektrum.
Wichtige Einschlüsse
- Rückstauschäden und Starkregen
- Kosten der Dekontamination von verseuchtem Erdreich
- Aufräum- und Abbruchkosten
- Genereller Unterversicherungsverzicht
- Seng- und Schmor-, Rauch und Rußschäden
- Grobe Fahrlässigkeit
- Vandalismus / Graffiti
- Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes
- Glasbruch
Beitrag
Die Höhe der Versicherungsprämie wird durch verschiedene Merkmale bestimmt wie etwa
Sachwert des Gebäudes
- Größe des Gebäudes sowie die Aufteilung der Gebäudefläche
- Lage des Gebäudes (Ort und Umgebung)
- Bauart des Gebäudes sowie das Alter
- Nutzungsart und die Art des Wohnens
- Sonderausstattungen (z. B. Sauna)
- Qualität des Versicherungsschutzes / Gewünschtes Leistungsspektrum
Neubau / Umbau
Bei einem Neubau oder Umbau kann eine Bauherrenhaftpflichtversicherung von Interesse sein. Sie bietet Versicherungsschutz gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche auf Grund der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten bei der Durchführung eigener Bauvorhaben und ist oft Bestandteil einer Gebäudeneubauversicherung.
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